Vorletzte Woche bekam ich elektronische Post von Google AdSense betreffend der bevorstehenden Einführung der interessenbezogenen Werbung. Diese “Werbewunderwaffe” erhebt Besucherdaten und  analysiert deren Verhalten. Jeder Besucher, (welcher das Speichern eines Cookies im Cache des Browser gestattet) wird somit in eine bestimmte Interessenkategorie eingeteilt, zum Beispiel “sportbegeistert”. Betritt der Besucher nun eine Website, welche interessenbezogene Werbeblöcke von Google schaltet, so sollen ihm Sport-relevante Anzeigen angezeigt werden. Google verspricht AdWords-Kunden dadurch eine wesentlich höhere Zielgruppengenauigkeit und AdSense-Kunden damit einhergehend höhere Werbeeinnahmen.

Was ist außergewöhnlich an dieser Form des Trackings: Es wird ein sog. “DoubleClick DART-Cookie” im Cache des Browsers des Websitebesuchers gespeichert und sieht laut dem Google Datenschutz Center zum Beispiel so aus:

time: 06/Aug/2008 12:01:32
ad_placement_id: 105
ad_id: 1003
userid: 0000000000000001
client_ip: 123.45.67.89
referral_url: “http://youtube.com/categories”

Es wird also neben dem Datum und der Uhrzeit des Besuchs, die Werbekampagne (“ad_placement_id”) und die jeweils geschaltete Anzeige (“ad_id”) im Cookie gespeichert. Die lange Zahl ist die „userid“, welche das Anzeigen-Cookie angibt, das den Browser identifiziert. Die Zeile „referral_url“ gibt die URL der Seite an, auf der die Anzeige geschaltet wurde. Ich interpretiere dies so, dass Google nun also tracken kann, auf welchen Seiten der jetzige Besucher vorher war (und wie oder ob er auf Anzeigen reagiert hat), jedoch kann Google nur die Seiten festhalten, welche Google AdSense Anzeigen integriert haben (wo sind denn heutzutage keine Google Anzeigen???) bzw. die DoubleClick-Anzeigenschaltung und bestimmte Google-Services, die das DoubleClick-Cookie einsetzen.

Doch der Hauptgrund weshalb Publisher und Datenschützer auf die Barrikaden gehen, liegt darin, dass Google auch die IP-Adresse des Besuchers festhält. Hier begibt man sich in Deutschland allerdings in rechtliches Grauland: In der aktuellen Ausgabe des Suchradar, das Magazin für SEO und SEM von Bloofusion Germany GmbH (16. Ausgabe vom 25. Februar 2009) ist im Artikel “Personenbezogene Daten im Fokus: Webtracker und die Datenschutzbelehrung” von Dr. Martin Schirmbacher zu lesen, dass das Erheben (und Verwenden) personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Person nur zulässig ist,  “soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen” (siehe auch § 15 Abs. 1 TMG).

Um auf den Punkt zu kommen: Da Webtracker wie Google mit ihrer Datenerhebung zur Schaltung von interessenbezogenen Werbung – aus Sicht des Besuchers – personenbezogene Daten nicht braucht um Dienste anzubieten und abzurechnen, ist eigentlich dessen Einwilligung notwendig. Das heisst im Klartext, Webmaster müssten um auf Nummer sicher zu gehen eine – von jeder möglichen Einstiegsseite ihrer Webpräsenz aus erreichbare – Aufklärung bzgl. der Erhebung personenbezogener Daten hinzufügen und zusätzlich z.B. über einen “Ich stimme zu”-Button hierfür um Erlaubnis bitten!!!

Doch halt! Unklar ist, ob es sich bei IP-Adressen überhaupt um personenbezogene Daten handelt! Schließlich kann man ohne die Mitwirkung eines Providers den Anschlussinhaber nicht identifizieren! Und auch wenn man mittels des Providers den Anschlussinhaber ermitteln könnte, so ist man immer noch nicht in der Lage eindeutig eine natürliche Person bzw. den tatsächlichen Menschen zu identifizieren, siehe z.B. Internetcafés. Im Suchradar-Artikel sind zwei interessante Rechtssprechungen von Amtsgerichten erläutert, welche hierzu unterschiedlicher Meinung sind. Da es also keine einheitliche Rechtssprechung gibt, ist ein Hinweis bzgl. der Datenerhebung in der Datenschutzerklärung der Website sinnvoll/notwendig. Eine genaue Definition hierfür wird uns seitens Google allerdings nicht an die Hand gegeben. Denn in der Email von Google Adsense heisst es hierzu lediglich, dass unter Umständen eine Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen erforderlich sei (die ganze Email von Google AdSende findet ihr z.B.  in diesem Eintrag auf auf seo-rama.com). Diese müssen bis zum 8. April 2009 dem aktuellen Stand entsprechen. Toller Service, sag ich da nur :-( Umso mehr bin ich erfreut über den Artikel im Suchradar-Magazin, in welchem eine Beispielformulierung für eine Datenschutzerklärung hinsichtlich Webtrackings mit Erhebung der IP-Adresse zu lesen ist (Link zum PDF, Seite 11). UPDATE 24.03.09: Mittlerweile habe ich in gelesen, dass Google mit Infos über die Inhalte der Datenschutzbelehrung nachgezogen ist: “Was sollten meine Datenschutzbestimmungen beinhalten?”.

Schlussendlich muss sich also jeder selbst entscheiden, ob er diese Art der Anzeigenschaltung verwenden möchte oder nicht bzw. ob man als Besucher / Internetsurfer hierüber getrackt werden möchte oder nicht. Google gibt uns ja freundlicherweise die Möglichkeit, diese Werbeform nicht in Anspruch zu nehmen:

Alle Nutzer können die Verwendung des DoubleClick-Cookies (für AdSense-Websites, die DoubleClick-Anzeigenschaltung und bestimmte Google-Services, die das DoubleClick-Cookie einsetzen) durch Klicken auf die oben angezeigte Schaltfläche jederzeit deaktivieren. Zudem bietet Google eine Reihe von Optionen zur dauerhaften Speicherung der Browser-Einstellungen mit dieser Deaktivierungseinstellung.

Die genannte Schaltfläche findet ihr auf dieser Seite oben rechts. Wenn ihr euch nicht gegen diese Art des Trackings entscheidet, also die Speicherung des Cookies zulasst (oder auch eure Cookies nicht regelmässig löscht), könnt ihr sogar pro-aktiv werden und diverse Interessenskategorien händisch hinzufügen (via internetkapitaene.de). Diese Interessen können z.B. Unterhaltung, Reisen oder Shopping sein. Ich persönlich möchte mich erst einmal weiter informieren und warte die Meinungen anderer AdSense-Usern noch ein paar Tage ab. Jochen von omBuzzer.de schreibt in seinem Eintrag, dass in erster Linie diejenigen Projekte profitieren, die keinen zielgerichteten Content haben. Denn schließlich möchte man ja zum Content passende Anzeigen angezeigt bekommen. Im Moment tendiere ich allerdings dazu eine Datenschutzerklärung dementsprechend einzufügen, da ich zu neugierig bin, ob ich einen Unterschied in der Klickanzahl erkennen kann. Andererseits… und das mal ganz unter uns: Ich pflege mittlerweile nur noch diesen Blog. Mein AdSense-Account stammt noch aus früheren Zeiten, in denen ich mehrere (teils auch sehr gut besuchte Webseiten) betreut habe. Zielgruppe-ich.de ist allerdings sooo frisch, dass es mir zugegeben noch an Besuchern fehlt, so dass ich mir die o.g. Thematik eigentlich schenken könnte ;-)

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